Österreich zeichnet sich NICHT durch eine besondere Politik und Verwaltung aus
Österreich war das letzte Land der EU, wo das Amtsgeheimnis noch in der Verfassung stand. Österreich ist in Sachen Informationsfreiheit weltweit Letzter. In Österreich werden auch erst sechs Monate nach der Wahl das „echte“ Budget-Desaster bekannt - längst nachdem der Finanzminister zum EU-Kommissar befördert wurde. Besonders listige Koalitionsverhandlungen führen dazu, dass bestimmte Ministerien immer wieder von derselben Partei besetzt werden und damit die Fehler der Vorgänger fortgeführt werden. Österreich ist wohl auch deshalb in der EU in Sachen Wettbewerbsfähigkeit Letzter.
Entscheidet der Wähler einmal anders, regieren die Kammern ungestört weiter. Manche der abgedankten Minister gründen auch ein Beratungs-Unternehmen und beraten dort ihre Mandanten, wie sie es sich in der Republik richten können. Deswegen gibt es wohl das Amtsgeheimnis.
Das muss sich ändern!
Wir brauchen keine idealistischen Versprechen charismatischer Parteiführer, sondern realitätsnahe Antworten auf die Fragen Migration, Sicherheit, Wohlstand, Gesundheit und wir brauchen eine transparente Umsetzung dieser Politik, denn das führt zu einer besseren Rechenschaftspflicht und Reduzierung von Korruption. Für diesen Führungswandel bietet sich die Digitalisierung als Chance an - überhaupt, dann, wenn sie von der Gesellschaft mitgestaltet wird.
Unsere Bürgerinitiative ist parteipolitisch neutral, aber auf keinen Fall unpolitisch
Wir in der Heideansiedlung spiegeln die Missstände der österreichischen Gesetzeslage an unseren örtlichen Problemen und informieren die Anwohner, damit wir nicht die Melkkuh von Wiener Neustadt bleiben. Wir verfolgen dabei sicher NICHT die Angliederung an Steinabrückl, sondern erwarten von unseren Gemeinde-Politikern die Erkenntnis, dass sich die Welt seit 1989 stark verändert hat, Österreich keine Insel der Seligen ist und EINE Politik praktiziert wird, die von einer vergangenen Epoche geprägt ist, die nicht mehr relevant ist. Wir müssen weg, von ideologie-getriebener Funktionalität hin zu Lebensqualität in Resonanz mit dem Leistbaren. Dieses Prinzip muss als „Good Governance und Resilienz“ von den Gemeindestuben aus in die Landespolitik getragen werden und: natürlich braucht man dazu auch neue Methoden von der Bundespolitik.
Dorf ohne Bürgermeister
Die Heideansiedlung (kurz HA) ist ein Stadtteil im Nordwesten von Wiener Neustadt (WN) und hat rund 450 Einwohner. Er liegt ca. 8 km außerhalb der Stadt und ist nur über fremdes Ortsgebiet erreichbar. Bus und Taxi fahren zum Überlandtarif, gesicherte Fuß-/Radwege in das Stadtzentrum gibt es nicht. Die HA wurde 1850 von der BH als „allein nicht überlebensfähig“ eingestuft, woraufhin mehrere Abtretungs-/Eingemeindungsversuche mit Steinabrückl erfolgten, die alle gescheitert sind (zuletzt 1972). Auch in die Eigenständigkeit mit Steinabrückl konnte man die HA nicht entlassen (1862), also traf man in den 1970ger schwere raumplanerische Eingriffe, die rund 70 Prozent des Gebietes zur Aushub- und Mülldeponie machten. Der Siedlungsteil wurde vom Stadtzentrum abgeschnitten - ohne die Bevölkerung entsprechend zu informieren bzw. an ihr Gemeinwohl zu denken:
Für den Bau der Abfallbehandlungsanlage wurde einfach die Gemeindestraße stillgelegt und einer zügellosen Kiesgewinnung Vorrang gegenüber Prosperität gegeben. Fakt ist, dass heute die HA von engen Siedlungsgrenzen eingeschnürt ist und, dass es keine freien Flächen für öffentliche Einrichtungen (zB Mehrzweckhaus für Kindergarten und Vereine) gibt. Post, Schule, Kirche, Friedhof sind im benachbarten Steinabrückl. Auch Wasser und Kanal kommen aus Steinabrückl, für das aber WN hohe Stadt-Zuschläge einhebt, statt Ausgleichsmaßnahmen für die Benachteiligungen zu treffen (Art 7 B-VG: „gleiches gleich und ungleiches ungleich behandeln“). 2012 hat eine Bürgerinitiative begonnen, diese einzigartige Konstellation ins öffentliche Licht zu rücken.
2015 ist eine „bunte“ Stadtregierung angetreten, um „auf Augenhöhe“ und unter Bürgerbeteiligung die Situation der Heideansiedlung (HA) zu analysieren, evaluieren und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung zu setzen. Es wurde die Arbeitsgruppe „HAre“ eingesetzt, an der auch Mitglieder der Bürgerinitiative mitarbeiten konnten. Am 13.2.2017 wurde einem Gemeinderatsausschuss das Ergebnis präsentiert und folgende Vorschläge gemacht: +++ weiter wie bisher, nur Gemeindegebühren auf Steinabrückler-Niveau +++ abtreten an Wöllersdorf-Steinabrückl +++ ein Relaunch der HA, wie in den Ausarbeitungen vorgeschlagen. Der Gemeinderatsausschuss hat für „Relaunch“ entschieden passiert ist nicht viel. Wieder ein verlorenes Jahrzehnt für die HA.
Durch die Regionalkategorisierung der Statistik Austria (Einteilung aller Gemeinden in vier Kategorien) auf Basis der Urban-Rural-Typologie und den Güteklassen für den öffentlichen Verkehr, ergab sich ab 2023 mit dem Klima-Bonus eine neue Perspektive in der Betrachtung von Benachteiligungen – d.h. die Desintegration der HA wurde erstmals wissenschaftlich messbar gemacht. Unsere Anfragen bei Bürgermeister und Stadtsenat bezüglich des Fortschritts im geplanten Reintegrationsprojekt „HAre“ bzw. eines alternativen Zweckzuschusses auf die Gemeindegebühren, wurden aber nicht beantwortet, weshalb ich im Juni 2025 bei der Volksanwaltschaft eine Beschwerde erhoben habe.
Beschwerdegrund:
Da sich die Demokratie und Transparenz auch in NÖ weiterentwickelt hat, besteht in Wiener Neustadt Auskunftspflicht, d.h. es ist eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde, auf Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern Auskünfte über Angelegenheiten zu erteilen, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen. Diese Auskünfte können mündlich, telefonisch oder schriftlich gestellt werden.
• eine Auskunftspflicht besteht, wenn eine Anforderung nach Auskunft gestellt wird und diese Anforderung präzise formuliert ist (siehe Schreiben an Bürgermeister und Stadtsenat) und ein berechtigtes Interesse des Anfragenden besteht (Gründer der Bürgerinitiative, Mitglied in der Gemeinderats-Arbeitsgruppe HAre)
• die Gemeinde hat die Auskunft in der Regel innerhalb von acht Wochen zu erteilen. Dies ist in keinem Fall erfolgt
• wenn die Gemeinde eine Auskunft verweigert, muss sie dies begründen. Da dies auch nicht erfolgt, liegt kein Bescheid vor auf den der Anfragende Rechtsmittel ergreifen kann.
Diese Taktik, sich ohne Bescheide „durchzulavieren“ wird vom Bürgermeister seit 2017 (Übergabe der Anträge HAre an den Gemeinderatsausschuss/Magistratsdirektor) praktiziert. Den ortsansässigen Ortsvorsteher hat er schon 2015 abgeschafft, d.h. die Stimme der HA wird im Gemeinderat nicht mehr gehört. Alles deutet darauf hin, dass man rechtsstaatliche Verstöße verbergen will bzw. Haftungsklagen abwenden möchte.
Es kann aber nicht sein, dass Wiener Neustadt seit Jahrzehnten für die HA die hohen Ertragsanteile einer 40.000 EW-Stadt kassiert, extreme Stadtzuschläge auf fremde Wasser- und Kanalgebühren aufschlägt, die Anwohner bei den Leistungen gezielt benachteiligt –aber von den Anwohnern NICHT zur Rechenschaft gezogen werden kann (die 1 Prozent der HA bei den Wählerstimmen richten nicht viel aus). Sich im Schutz von Amtsgeheimnis/abgelaufener Fristen zu verstecken und Unrecht zu dulden, ist unwürdig - und nur noch in Österreich üblich.
Unser Ziel ist es, dass die HA gemäß Regionalkategorisierung der Statistik Austria eingeordnet wird, um iSd Art 7 BVG sachlich fundierte Ausgleichsmaßnahmen vereinbaren zu können.