Österreich hat ein Problem, über das niemand mehr spricht.

Seit über 30 Jahren wird im niederösterreichischen Rauchfangkehrerwesen Konsumentenschutzgesetze und EU-Recht bewusst umgangen:

• handwerkliche Tätigkeiten werden zu „hoheitlichen“ erklärt
• so wird die EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgehebelt
• Wettbewerb findet nicht statt
• die Landeshauptfrau verordnet diskriminierende Höchsttarife
• die Aufsicht und Berichtspflicht wurden abgeschafft
• Konsumenten haben keine Rechtsmittel

Das Ergebnis: ein staatlich geschütztes Monopol, das weder die AK noch der VKI jemals rechtlich geprüft hat.

Das ist nicht Tradition. Das ist strukturelle Rechtsverweigerung.

Ich habe ein Memorandum erstellt und fordere eine unabhängige Überprüfung – national und europäisch. Wer sich für Verbraucherrechte, Rechtsstaat und faire Märkte interessiert, sollte sich diese Sache anschauen.

 

33 Jahre Stillstand

Die Geburtsstunde der modernen Rauchfangkehrer-Kritik (2/4/92)